Beratung

Das ärztliche Gespräch ist der zentrale Punkt bei Diagnose- und Therapieentscheidungen, aber auch in vielen präventiven und sozialmedizinischen Themen ist eine Beratung wichtig und zum Teil erforderlich.

Psychosomatische Grundversorgung

Alle vier Ärzte haben einen einjährigen Kurs in der psychosomatischen Grundversorgung nach den Psychotherapierichtlinien der Bundesärztekammer absolviert.
So ist ein psychosomatisch orientierter Umgang mit dem Patienten besser möglich, und es können psychosoziale Ursachen vieler Krankheiten besser erkannt werden.

Impf- und Reiseberatung

Werden nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) durchgeführt. Ein regelmäßig aktualisiertes Impfüberwachungsprogramm unserer Computersoftware überwacht die notwendigen Basisimpfungen.

Ärztliches Attest

Zur Vorlage bei Behörden, den Versicherungen, dem Arbeitgeber oder vor Gerichten kann es erforderlich sein, kurze Atteste oder eine ärztliche Beurteilung anzufordern. Die Kosten für die hierfür notwendigen Untersuchungen und Atteste werden nicht von den Krankenkassen übernommen, und als individuelle Gesundheitsleistungen von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. 

Patientenverfügung 

Grundsätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung komplett selbstständig verfassen. Das Dokument gilt bereits mit Ihrer Unterschrift – ein Arzt, Notar oder Anwalt ist nicht nötig. Problematisch ist aber, damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall wirksam ist, muss Ihre Verfügung konkret und spezifisch formuliert sein. Das ist für Menschen ohne medizinisches Grundwissen nahezu unmöglich. Die Patientenverfügung vom Hausarzt bietet Ihnen demnach vor allem den Vorteil der medizinischen Fachberatung, so dass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, zudem kann ihr Arzt Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigen.

Gutachten

Der Arzt – insbesondere der Hausarzt – spielt in allen Fragen der Begutachtung eine wesentliche Rolle, z.B. für Versorgungsansprüche bei Versicherungsträgern, Beurteilung zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und Grad der Behinderung (GdB).

Rehabilitations-/ Kuranträge

Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen. Wir können Sie beraten, ob eine solche Maßnahme für Sie in Frage kommt und entsprechende Anträge vorbereiten.

Beratung zu palliativmedizinischen Themen

Die Palliativmedizin ist dann wichtig, wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass sie nicht mehr heilbar ist. In diesem Fall kann die lindernde (palliative) Behandlung für die Betroffenen noch sehr viel tun, damit es ihnen in der ihnen verbleibenden Lebenszeit gutgeht.

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TSU) ist eine ärztliche Untersuchung, die die gesundheitliche Eignung zum Tauchen feststellt. Die TSU umfasst eine Befragung zur Kranken- und Tauchgeschichte, eine körperliche und neurologische Untersuchung, eine Ohrenspiegeluntersuchung mit Druckausgleichstest, ein Ruhe- und Belastungs-EKG, eine Lungenfunktionsprüfung und eine Messung des Blutdrucks und der Sauerstoffsättigung. Dies ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).

Führerscheinuntersuchung

Dies ist eine kostenpflichtige Individuelle Gesundheitsleistung